AGB

Volksbank pur Triathlon Mühlacker powered by Stadtwerke Mühlacker

§1 Voraussetzungen

Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und akkreditiert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des Volksbank pur Triathlon Mühlacker powered by Stadtwerke Mühlacker ist.

Zugelassen sind für die Sprint Distanz Jahrgänge 2003 und älter und für den Jedermann Triathlon Jahrgänge 2005 und älter. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die unterschriebene Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Jeder Teilnehmer muss an einer Wettkampfbesprechungen teilnehmen. Bitte beachten Sie insbesondere die Hinweise auf die besonderen Gefahrenstellen.

§2 Obliegenheiten

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des Radrennens einen Helm tragen, der den DTU-Bestimmungen entspricht.
Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder eine Disqualifikation jeder Zeit vorzunehmen.

Der Zeitmesstransponder ist nach dem Rennen beim Rad Check-Out zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe des Transponders erhebt der Veranstalter eine Gebühr in Höhe von 35,00 €. Diese wird dem Teilnehmer nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

§3 Vertragsschluss

Die Anmeldung, die die verbindliche Zusage des Teilnehmers an der Veranstaltung darstellt, ist nur über das Anmeldeformular der ONLINE-Anmeldung unter www.volksbank-triathlon-muehlacker.demöglich.
Jeder Teilnehmer kann nur sich selbst einmal anmelden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer bei der ONLINE-Anmeldung durch ausdrückliches Anklicken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Wettkampfordnung der DTU und das Reglement anerkannt hat und das Startgeld beim Veranstalter eingegangen ist.

§4 Zahlung

Die Teilnehmer zahlen per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren.
Wird die Lastschrift mangels Deckung des Kontos oder Widerruf des Teilnehmers (auch später) nicht eingelöst, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit den Kosten des Rücktritts zu belasten. Die durch eine Rücklastschrift entstehenden Kosten, gehen in jedem Fall zu Lasten des Teilnehmers.

§5 Akkreditierung

Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Akkreditierung nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und seines Personalausweises. Ist ein Teilnehmer verhindert so kann er per Vollmacht die Startunterlagen von einer anderen Person abholen lassen.Am Eventtag erfolgt keine Ausgabe der Startunterlagen mehr.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Starunterlagen direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

§6 Rücktritt
Ein kostenfreier Rücktritt ist innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung möglich.

  • Eine Abmeldung nach Anmeldeschluß ist nicht mehr möglich, auch wenn die 7 Tagefrist noch nicht abgelaufen ist.

Bei Abschluss eines Startplatz-Umbuchungs-Rechts gelten die Bedingungen des Umbuchungs-Rechts.

§7 Ausfall der Veranstaltung / Nichtantreten
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise und Hotelkosten. Bei Nichtantreten verfällt jeglicher Anspruch. Gleiches gilt, wenn die Veranstaltung durch eine nicht erfolgte Genehmigung der zuständigen Behörden abgesagt oder in seiner Form geändert werden muss.

§8 Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.
Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhanden kommen oder für andere abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalter, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungshilfen beruht. Sie sollte daher gegen Diebstahl versichert sein.
Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

§9 Datenerhebung und Datenverwertung

Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für die Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlich werden dürfen.
Ferner erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden, einverstanden. Eine Verpflichtung zum Kauf eines solchen Fotos besteht für den Teilnehmer nicht.

§10 Wettkampfordnung

Für die Veranstaltung gelten die Wettkampfordnung der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Antidoping-Ordnung, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinordnung. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Regelung als verbindlich an.

§ 11 Änderungsvorbehalt
Der Veranstalter hält sich das Recht vor am Ablauf hinsichtlich der Zeit-, Startgruppeneinteilungen und Streckenführung kurzfristig Änderungen vorzunehmen. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass dies kein Grund zur Kündigung des Vertrages ist.

Veranstalter
Eventpower GmbH
Fuchsstraße 34
64291 Darmstadt

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